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Finanzlexikon: europaeische-wirtschaftsgemeinschaft

europaeische-wirtschaftsgemeinschaft

EWG steht als Abkürzung für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

Am 27. März 1957 vereinbarten die sechs Mitgliedstaaten der Montanunion Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM bzw. EAG) in den Römischen Verträgen. 1967 wurden die Montanunion, die EWG und EURATOM zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengefasst. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Sie ist damit Teil der Europäischen Union.

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